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Versicherungslexikon

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Pauschalsteuer
Es handelt sich hierbei um die zu zahlende Steuer, die bei Lohn- und Kirchensteuerpauschalierung anfällt.

Pauschalsteuersatz
Ein Prozentsatz, der pauschal als Lohn- bzw. Kirchensteuer zu entrichten ist. Für die Lohnsteuer beträgt Der Pauschalsteuersatz z. Zt. 20%. In den einzelnen Bundesländern ist der Prozentsatz der pauschalierten Kirchensteuer unterschiedlich und beträgt in der Mehrzahl 7%. Der Solidaritätszuschlag (7,5%; ab 1.1.1998 5,5%) wird auch auf die pauschale Lohnsteuer erhoben.

Pfandrechtmodell
Es besteht kein gesetzlicher Insolvenzschutz für die betriebliche Altersversorgung eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers. Die Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung sollten daher unbedingt an die – gemäß Versorgungszusage – Berechtigten verpfändet werden. Für diesen Personenkreis sollte das Bezugsrecht bei Direktversicherungen von Anfang an unwiderruflich sein.

Pflegeversicherung
In Deutschland sind schon heute 1,9 Millionen Menschen pflegebedürftig. Häufig reicht der Grundschutz der Pflegepflichtversicherung nicht aus. Für die stationäre Pflege gilt dies ebenso wie für die häusliche. Ein Platz im Pflegeheim kostet in der höchsten Pflegestufe selbst im Doppelzimmer heute oft über 3.000 EUR im Monat. Bei stationärer Pflege zahlt die Pflegepflichtversicherung bis zu 1.432 EUR (in Härtefällen bis zu 1.688 EUR) im Monat (Pflegestufe III) - allein für die reinen Pflegeleistungen. In jedem Fall müssen Unterkunft, Verpflegung und besondere Komfortleistungen vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden.

Police (Versicherungsschein)
Die Urkunde (Versicherungsschein) über den Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen heißt auch Police. Unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefasst, enthält die Police die dokumentierten Risiken und Verträge.

Progression
Je größer die dauernde Beeinträchtigung nach einem Unfall ist, desto gravierender ist auch die finanzielle Belastung. Aus diesem Grund steigt die Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden auch bis zum drei- (Progression 300%), vier- (Progression 400%), oder sogar fünffachen Kapital (Progression 500%) bei einer festgestellten Vollinvalidität überproportional an.





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