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Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht







Die Tierhalterhalterversicherung ist der Oberbegriff für die speziellen Hundehalter- und Pferdehalterversicherungen. Diese bezeichnen somit genauer, welches Tier im konkreten Fall versichert ist. Als Abkürzung hierfür wird meist auch nur die Hundehaftpflicht oder die Pferdehaftpflicht benannt. Per Gesetz ist jeder Halter eines Tieres dazu verpflichtet, für einen Schaden, den sein Tier angerichtet hat auch aufzukommen. So wie es für den Menschen die Haftpflichtversicherung gibt, die in solchen Fällen greift, gibt es für Tiere die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Da jeder Tierhalter in unbegrenzter Höhe für den Schaden aufkommen muss, kann es ohne Versicherung leicht sein, dass er ein Leben lang für den Schaden zahlen muss. Er haftet dann mit seinem gesamten Vermögen.



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Das Besondere ist, dass der Halter eines Tieres auch dann für den Schaden aufkommen muss, wenn dieser nicht schuldhaft verursacht wurde. Es lohnt sich also, eine solche Versicherung abzuschließen. Dies ist aber nur für größere Tiere, wie Pferde, Esel oder Kühe und für Hunde notwendig. Andere Tiere, die als zahm gelten (Hamster, Katzen oder Ziervögel) sind bereits in der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Die meisten Versicherungsanbieter für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung überprüfen vor der Begleichung des Schadens, ob überhaupt eine Zahlung in Frage kommt.

Nicht selten werden nämlich unberechtigte Ansprüche gestellt, die von der Versicherung dann aber abgewehrt werden. Kein Halter eines Tieres, der über diese Versicherung verfügt, läuft dann Gefahr, unberechtigt zur Kasse gebeten zu werden. Kommt dabei heraus, dass die Ansprüche berechtigt sind, so übernimmt die Versicherung in der Regel den Schaden problemlos. Probleme gibt es aber, wenn ein bestimmter Schaden zu oft vorkommt. Beißt ein Hund also mehrmals jemanden, so wird sich die Versicherung weigern, für den Schaden aufzukommen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt sowohl Personen- als auch Vermögensschäden. Richtet das Tier also einen Schaden an einem Gegenstand an, so wird dieser zum Zeitwert ersetzt.

Einige Versicherungen kommen sogar für den Neuwert des Gegenstandes auf. Personenschäden treten ein, wenn beispielsweise der Hund jemanden gebissen hat oder das Pferd einmal zugetreten hat. Krankenhauskosten und eventueller Verdienstausfall des Geschädigten werden nun von der Tierhalterhaftpflichtversicherung getragen. Im Rahmen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Sie als Halter des Tieres versichert. Daneben sind aber auch die Mitglieder Ihrer Familie, Ihre Freunde und Nachbarn mitversichert, wenn diese Ihr Tier hüten. Sofern Sie die Versicherung entsprechend abschließen, können Sie auch andere Personen mitversichern. Im Rahmen der Pferdehaftpflicht können Sie beispielsweise eine Gastreiter-Deckung vereinbaren. Eine solche Versicherung ist schon ab ungefähr dreißig Euro im Jahr zu bekommen.



Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.





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